AGB's

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1. Applikationswerk GmbH, Seestrasse 25, 30171 Hannover – nachstehend Auftragnehmer genannt – erbringt seine Leistungen im Bereich Softwareentwicklung und Webentwicklung, Beratung, Applikationsentwicklung für Smartphones und Tablett -PC ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten für die Erstellung individueller Software / Applikationen  nach Maßgabe des zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages.

1.1.  Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

1.2.  Mündliche Absprachen und Nebenabreden bedürfen ausnahmslos unserer schriftlichen Bestätigung.1.2. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

2. Angebot und Vertragsschluss – Angebotsunterlagen

2.1.  Die Bestellung des Auftraggebers (Auftragserteilung) stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von 7 Tagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Übergabe des Werkes annehmen können. Vorher abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge durch uns  sind freibleibend.

2.2.  An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

2.3. Verträge mit einer Mindestlaufzeit von wenigstens zwölf Monaten sind für beide Vertragspartner mit einer Frist von sechs Monaten frühstens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils weitere zwölf Monate, wenn nicht spätestens sechs Monate vor ihrem Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung bedarf in jedem Falle der Schriftform.

3. Leistungsbeschreibung und Leistungsänderungen

3.1.  Soweit sich die Anforderungen des Auftraggebers noch nicht aus der Aufgabenstellung laut Vertrag ergeben, detailliert der Auftragnehmer sie mit Unterstützung des Auftraggebers und erstellt eine Spezifikation darüber (Pflichtenheft). Das Pflichtenheft ist verbindliche Vorgabe für die weitere Arbeit. Das Pflichtenheft kann im Laufe der Entwicklung der Software / App in Abstimmung mit dem Auftraggeber verfeinert oder geändert werden. Erkennt der Auftragnehmer, dass die Aufgabenstellung fehlerhaft, nicht eindeutig oder mit vertretbaren Arbeitsaufwand nicht ausführbar ist, teilt er dies unverzüglich dem Auftraggeber mit. Daraufhin entscheidet dieser unverzüglich über das weitere Vorgehen.

3.2.  Ändert der Auftraggeber seine Aufgabenstellung im Ganzen oder zu Teilen, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bis dato entstandene Kosten sind vom Auftraggeber zu begleichen.

3.3.  Soweit sich die Realisierung eines Änderungswunsches auf die Vertragsbedingungen auswirkt oder einen höheren Arbeitsaufwand zur Folge hat, kann der Auftragnehmer eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere die Erhöhung der Vergütung bzw. die Verschiebung der Termine, verlangen.

3.4.  Soweit eine Ursache, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, die Termineinhaltung beeinträchtigt, kann der Auftragnehmer eine angemessene Verschiebung der Termine verlangen. Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, kann der Auftragnehmer auch die Vergütung seines Mehraufwands verlangen.

4. Arbeitsort, Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1.  Die Arbeiten werden nur bei Bedarf und falls vorher schriftlich vereinbart im Ganzen oder zu Teilen beim Auftraggeber durchgeführt.

4.2.  Der Auftraggeber hat einen verantwortlichen Ansprechpartner zu nennen, der Entscheidungen treffen oder herbeiführen kann. Der Ansprechpartner hat Entscheidungen schriftlich festzuhalten und an den Auftragnehmer zu übermitteln. Der Ansprechpartner steht dem Auftragnehmer für notwendige Informationen zur Verfügung. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf Wunsch über den Stand der Arbeiten unterrichten.

4.3.  Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebsumgebung alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Der Auftraggeber stellt auf Wunsch des Auftragnehmers unentgeltlich einen Arbeitsplatz und Arbeitsmittel gemäß den Anforderungen des Auftragnehmers zur Verfügung, falls die Arbeit im Ganzen oder zum Teil vor Ort ausgeführt werden soll oder muss.

4.4. Der Auftraggeber stellt unentgeltlich alle zu Einarbeitung und Durchführung notwendigen Informationen und Leistungen zur Verfügung.

5. Abnahme

5.1.  Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Vertragsmäßigkeit der Software / App samt Dokumentation auf die wesentlichen Funktionen hin zu überprüfen und bei Vertragsmäßigkeit deren Abnahme schriftlich zu erklären. Die Prüffrist beträgt ein Woche nach schriftlicher Aufforderung zur Abnahme, falls nichts anderes vereinbart wurde.

5.2.  Die Software / App gilt als abgenommen, sobald nach Ablauf der Prüffrist auf die Dauer von  einer weiteren Woche deren Nutzbarkeit nicht wegen gemeldeter Mängel erheblich eingeschränkt ist.

5.3.  Bei geringfügigen Mängeln darf die Abnahme nicht verweigert werden. Mängel sind dann als geringfügig anzusehen, wenn die vereinbarte Funktion nicht wesentlich beeinträchtigt ist.

6. Nutzungsrecht

6.1.  Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber nach Abnahme und vollständiger Begleichung aller Leistungsrechnungen ein einfaches, nicht übertragbares, unkündbares Nutzungsrecht für alle Nutzungsarten an der durch den Auftragnehmer erstellten Software / App. Der Auftraggeber erhält den Quellcode der Software / App und darf diese für seine eigenen Zwecke weiterentwickeln. Darüber hinausgehende Nutzungs- und Verwertungshandlungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung bzw. Genehmigung.

6.2.  Der Auftragnehmer darf selbst erstellte Teile der Software anderweitig verwerten, soweit §10 nicht Geheimhaltung gebietet oder bestimmte Teile bei Vertragsabschluß nicht explizit ausgeschlossen wurden.

7. Gewährleistung

7.1.  Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Software / App samt Dokumentation bei vertragsgemäßem Einsatz der beabsichtigten Aufgabenstellung entspricht und nicht mit Mängeln behaftet ist, die ihre Tauglichkeit aufheben oder mindern. Die Funktionalität der Software / App kann nur unter den Bedingungen gewährt werden, die bei der Entwicklung gegenständlich waren (Betriebssystem, Scriptsprachen, Device usw.). Die Gewährleistungsfrist von 6 Monaten beginnt mit der Abnahme.

7.2.  Für etwaige Mängel leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigern oder wir die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern oder diese objektiv fehlgeschlagen ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) und ggf. Schadensersatz im Rahmen der nachfolgenden Haftungsbeschränkung verlangen.

7.3.  Der Auftraggeber hat Gewährleistungsansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können. Der Auftraggeber hat Mängel in nachvollziehbarer, schriftlicher Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen zu melden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer soweit erforderlich bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen, insbesondere auf Wunsch des Auftragnehmers einen Datenträger mit vom Auftragnehmer definiertem Dateninhalt zu übersenden und Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.

7.4.  Der Auftragnehmer hat Mängel in angemessener Frist zu beseitigen.

7.5.  Der Auftraggeber kann eine angemessene Frist für die Beseitigung von Mängeln setzen. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, kann der Auftraggeber unter den gesetzlichen Voraussetzungen Herabsetzung der Vergütung, Rückgängigmachung des Vertrages oder im Rahmen von §9 Schadensersatz verlangen.

7.6.  Die Gewährleistung erlischt für solche Applikationen, die der Auftraggeber ändert oder in die oder deren Systemumgebung er ohne Rücksprache mit dem Auftragnehmer eingreift. Ausgenommen hiervon sind Eingriffe die nachweislich nicht im Zusammenhang mit der Mängelmeldung stehen.

7.7.  Der Auftragnehmer kann die Vergütung seiner Aufwendungen verlangen, soweit er auf Grund einer Mängelmeldung tätig geworden ist, ohne dass ein Mangel vorliegt.

7.8.  Weitergehende Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch uns nicht.

8. Haftung des Anbieters für Schutzrechtsverletzungen

8.1.  Wird die vertragsgemäße Nutzung durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so haben wir unbeschadet der dem Auftraggeber zustehenden Ansprüche das Recht, in einem für den Auftraggeber zumutbaren Umfang nach dessen Wahl entweder die vertraglichen Leistungen so abzuändern, dass sie aus dem Schutzbereich herausfallen, gleichwohl aber den vertraglichen Bestimmungen entsprechen, oder die Befugnis zu erwirken, dass sie uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten für den Auftraggeber vertragsgemäß genutzt werden können.

8.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, entsprechend den vorstehenden Regelungen dem Auftraggeber die Nutzung der Leistung zu untersagen, wenn ihm gegenüber schutzrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.

9. Haftung für Schäden

9.1.  Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB).

9.2.  Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

9.3.  Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches. Dies gilt nicht für Schäden aufgrund eines Mangels des hergestellten Werkes. Derartige Ansprüche verjähren innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist.

9.4.  Die Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

10. Datenschutz und Schweigepflicht

10.1. Hiermit weist der Auftragnehmer den Auftraggeber darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie z.B. dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Im Rahmen der Auftragsabwicklung verpflichtet sich der Auftragnehmer nach dem aktuellen Stand der Technik (z.B. Virenscanner, Firewall, Passwortschutz kritischer Daten) Vorsorge dafür zu treffen, dass Dritte nicht in den Besitz vertraulicher Daten des Auftraggebers gelangen.

10.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich ohne zeitliche Beschränkung, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über alle als vertraulich bezeichneten Informationen, die ihm im Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Personen darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers erfolgen.

10.3. Der Auftraggeber gestattet dem Auftragnehmer, alle zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten elektronisch zu verarbeiten und zu speichern.

11. Preise und Zahlungsbedingungen

11.1. Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Preise.

11.2. Die Gesamtvergütung (ggf. nach Abzug geleisteter Teilzahlungen) ist nach Abnahme innerhalb von 7 Tagen und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend der Folgen des Zahlungsverzugs.

11.3. Für in sich abgeschlossene Leistungsteile kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen von uns eine Abschlagszahlung in Höhe des erbrachten Leistungswertes verlangt werden.

11.4. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Soweit der Besteller Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

12. Sonstiges

12.1. Es gilt deutsches Recht. Soweit für Auslandskunden das ins deutsche Recht übernommene UN- Kaufrecht anzuwenden wäre, wird dieses ausgeschlossen.

12.2. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages sind nur in schriftlicher Form gültig.

12.3. Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Hannover,Deutschland.

13. Salvatorische Klausel

13.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die betreffende Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

Stand: 25.05.2018

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